Bei einem Gerichtsgutachten erfolgt der Auftrag durch das Gericht, welches im Anschluss auch eine Entscheidung in der Sache fällt. HIerfür wird ein öffentlich bestellter Gutachter vom zuständigen Gericht bestimmt.
Hier erhält der Sachverständige seine Informationen aus der Gerichtsakte. Die Beweisfragen sind durch das Gericht oder Rechtsanwälte formuliert und nur diese dürfen im Gutachten beantwortet werden. Es besteht kein Spielraum, um weitere Sachverhalte zu klären.
Schriftumsnachweis: https://www.gutachter-ehlert.de/Home/Gutachten/